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Hunderassen nach Größe

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Die größe eines Hundes ist nicht nur interessant für den Halter damit er weiß ob er das Tier unterbringen und pflegen kann, nein auch Vater Staat interessiert sich für die Größe unseres Vierbeiners. Meistens muss man bei Anmeldung zur Hundesteuer auch angeben wie groß der Hund ist/wird b.z.w. um welche Rasse es sich handelt. Handelt es sich bei der Rasse nicht um einen sogenannten Kampfhund, dann gibt es für den Halter ab einer bestimmten Größe dennoch unterschiedliche Auflagen. In NRW ist es so das bei Hunden die mehr wie 20 kg wiegen und eine Widerristhöhe (Höhe vom Boden gemessen bis zum Ansatz Schulter/Hals) von 40 cm überschreiten (sogenannte 20/40 Hunde), der Halter folgende Auflagen bekommt:

1. Der Halter muss eine Sachkundeprüfung machen.
2. Der Hund muss gechipt werden.
3. Der Halter hat einen Nachweis zu erbringen das der Hund Haftpflicht Versichert ist.
4. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der Hund an die Leine.

Die Anforderungen können in den anderen Bundesländern abweichen Informationen bekommen sie bei Ihrem Veterinäramt. Wenn sie diese Bedingungen nicht erfüllen können oder möchten sollten sie zu einer kleineren Rasse greifen.

!Hier ist in vielen Bundesländern die Grenze ab dem der Halter Auflagen gemacht bekommt!




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